Erben und Schenken
Gut zu wissen: Es ist alles geregelt.
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Beurkundungen und Fragestellungen im Zusammenhang mit lebzeitigen Schenkungen, aber auch mit der Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und mit allen Fragen rund um das Thema Erbrecht und Testaments- bzw. Erbvertragsgestaltung.
Gerne finden wir mit Ihnen und für Sie eine maßgeschneiderte Lösung nach Ihren Wünschen – auch in den Fällen, in denen sich das Schenken/Vererben etwas schwieriger gestaltet, wie z.B. bei Auslandsvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen, belasteten Immobilien, verschiedenen Patchwork- oder Geschiedenenkonstellationen, Vorsorge für Minderjährige, Gestaltungen zur Streitvermeidung unter den Erben etc.
Wir beraten Sie auch zum Pflichtteilsrecht, zur Testamentsvollstreckung, zu erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragestellungen, gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, Absicherung des Ehegatten/der Kinder, eigene Absicherung bei Schenkung, z. B. auch durch Vereinbarung von Rückforderungsrechten.
Während eine Schenkungsvereinbarung grundsätzlich der notariellen Beurkundung bedarf (§ 518 BGB), ist für ein Testament die notarielle Beurkundung nicht vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie auch dazu, ob im Einzelfall eine notarielle Beurkundung Ihren Interessen entspricht.
Unternehmen und Gesellschaften
Von Anfang an das Unternehmen in die richtigen Bahnen lenken
Wer eine Gesellschaft gründet oder sich an einer Gesellschaft beteiligt, benötigt in der Regel Beratung, sei es über die Rechtsform, sei es über die Innenorganisation (Gesellschafterversammlung), sei es über Kapitalmaßnahmen. Nicht für alle Gesellschaftsformen ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben, meist muss aber zumindest eine Eintragung im Handelsregister erfolgen, für die eine notarielle Beglaubigung der Anmeldung erforderlich ist.
Wir beraten Sie gerne und entwerfen für Sie Gesellschaftsverträge und Gesellschafterbeschlüsse zur für Sie passenden Gesellschaftsform und entwickeln mit Ihnen und ggf. auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater zukunftsfeste Lösungen, damit die Gesellschaft auch beim unternehmerischen Wachstum, beim Eintritt oder Ausscheiden von Gesellschaftern rechtlich und wirtschaftlich handlungsfähig bleibt.
Aber auch wenn Sie schon eine Gesellschaftsform gewählt haben, die zu Ihrem Unternehmen nicht (mehr) passt, begleiten wir Sie gerne als beurkundende Notare bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel). Oder möchten Sie Ihre Kinder an das Unternehmen heranführen, in der Familie Vermögen durch Gesellschaftsbeteiligungen übertragen und die Nachfolge im Erbfall regeln? Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.
Ehe und Partnerschaft
Vorsorge für die guten und die schlechten Tage
Gerne beraten wir Sie und entwerfen für Sie einen Ehevertrag, der zu Ihrem Ehemodell passt und Ihre Vermögenssituation, Ihre Einkünfte und Ihre Altersvorsorge, aber auch zukünftige Entwicklungen (z. B. Kinderwunsch) berücksichtigt.
Eheverträge müssen notariell beurkundet werden und können vor der Ehe, aber auch erst später abgeschlossen werden. Möglicherweise ergibt sich erst während der Ehe Gestaltungsbedarf, weil sich das Ehemodell verändert hat oder auch im Krisenfall. Die steuerlichen und erbrechtlichen Folgen sind immer mitzuberücksichtigen.
Als Notare stehen wir Ihnen aber auch gerne zur Seite, wenn es um die vorsorgende Gestaltung für die Fälle geht, in denen Sie sich wegen Krankheit absichern möchten. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen gehören heute zum selbstverständlichen Repertoire der notariellen Beratung.
Immobilien
Ihre Immobilie – unsere Erfahrung
Grundstücke und Häuser stellen für die meisten Menschen einen wichtigen Baustein ihres Vermögens und eine bevorzugte Form der Geldanlage und Alterssicherung dar.
Auch Wohnungseigentum erfreut sich in den Städten immer größerer Beliebtheit. Neben dem Sondereigentum an der eigentlichen Wohnung gehört jedem Wohnungseigentümer gleichzeitig ein Anteil an dem Gebäude und dem Grund und Boden (dem sogenannten Gemeinschaftseigentum). Wohnungseigentum entsteht durch Teilung des Grundstücks nach Wohnungseigentumsgesetz und wird in der Regel durch Kaufvertrag erworben.
Das Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander sowie die Benutzung, Bewirtschaftung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums birgt Konfliktpotenzial.
Gerade in Großstädten wie Berlin werden sowohl Eigentumswohnungen erworben, die sich in einem Neubau befinden als auch solche, die aus einem sanierten Altbau stammen. Wenn hier ein Käufer Wohnungseigentum erwirbt, geschieht dies häufig durch einen „Bauträgervertrag“, eine Rechtsgestaltung, die sowohl für die Parteien als auch für den Notar anspruchsvoll ist. Hier ist die notarielle Gestaltung und Abwicklung im besonderen Maße gefragt.
Potenzielle Gefahrenquellen in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht lassen sich bereits im Vorfeld vermeiden, wenn sie erkannt und geregelt werden.
Mit dem Entwurf des Vertrags und seiner Beurkundung endet unsere Tätigkeit aber nicht - man könnte sogar sagen, damit fängt sie erst an:
Damit Sie im Grundbuch eingetragen werden oder als Verkäufer den Kaufpreis ausgezahlt erhalten, übernehmen wir als Notariat nach der Beurkundung die Abwicklung mit den zu beteiligenden Behörden, Ihrer finanzierenden und / oder abzulösenden Bank und dem Grundbuchamt.
Unsere Mitarbeiter sind routiniert in der Abwicklung einer großen Anzahl von Immobilienverträgen. Zusammen mit unserem kompetenten Team setzen wir uns dafür ein, dass die Immobilie schnell und sicher übertragen wird.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei Immobilientransaktionen - auch wenn es komplizierter sein sollte. Wir können nicht nur einfach.
Immobilien und Steuern
Vorausplanen – damit Überraschungen ausbleiben
Privates Veräußerungsgeschäft oder gewerblicher Grundstückshandel, Denkmalschutzimmobilien und Immobilien in Sanierungsgebieten, Grunderwerbsteuer, Vermeidung der gewerblichen Prägung einer GmbH & Co KG, Begünstigung von Immobilien in der Erbschaftsteuer usw. usw. – die steuerlichen Aspekte von Immobilien sind vielfältig.
Gerne beraten wir Sie in steuerrechtlicher Hinsicht zu allen Fragestellungen „rund um die Immobilie“ oder Grundbesitz haltenden Gesellschaften. Rechtzeitige Gestaltung und Planung kann böse Überraschungen und eine Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung vermeiden. Das ist unser Ziel.