Prof. M.J. Neumann

  • geboren 1947 in Berlin
  • 1966-1971 Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der FU Berlin
  • 1971 Erstes Juristisches Staatsexamen in Berlin
  • 1972-1980 Wissenschaftlicher Assistent am Fachbereich Rechtswissenschaften der FU Berlin
  • 1974 Zweites Juristisches Staatsexamen in Berlin
  • 1975 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1977-1980 Mitglied der Forschungskommission des Fachbereichs Rechtswissenschaften der FU Berlin
  • 1977-1981 Dozent an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin
  • 1978-1980 Gastdozent an der Gesamthochschule in Kassel mit den Lehrveranstaltungen Wettbewerbs- und Kartellrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
  • 1980 Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht
  • 1981-2012 Dozent an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (FHW) mit den Lehrveranstaltungen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Steuerrecht
  • 1988 Zulassung als Notar
  • 1995-2017 Vereidigter Buchprüfer
  • 1997 Promotion zum Dr. jur. an der FU Berlin
  • 2001 Ernennung zum Honorarprofessor an der FHW Berlin
  • Prof. Neumann ist mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für Notare seit dem 01.05.2017 nunmehr als Notariatsverwalter tätig

Prof. Dr. M. J. Neumann

Rechtsanwalt und Notar a. D.

Prof. Dr. Neumann engagiert sich für verschiedenste Rechtsbetreuungen, insbesondere in den Bereichen Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.
Er hält außerdem Seminare und Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere auf verschiedenen Gebieten aus dem Bereich "Immobilien und Steuern" und ist Verfasser verschiedener Publikationen und Vorträge sowie Bearbeiter und Mitherausgeber des Standardkommentars zur Verfassung von Berlin (Pfennig / Neumann, 3. Auflage 2000).